AufgabeBeurkundungen Unterhalt

Bei der Beurkundung des Unterhalts erklärt die unterhaltspflichtige Person schriftlich gegenüber ihrem Kind, dass sie den Unterhalt leisten wird. Die öffentliche Beurkundung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen kann bei jedem Jugendamt im Bundesgebiet erfolgen.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Bauer
Sachbearbeiterin
09371 501-24709371 501-79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Löhr
Sachbearbeiterin
09371 501-20609371 501-79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Pechtl
Sachbearbeiterin
09371 501-23309371 501-79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Speth
Sachbearbeiterin
09371 501-23609371 501-79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Buchstabe Name Sachbearbeiterin  Durchwahl
 A - F Stefanie Speth - 236
 G - K Christine Bauer - 247
 L - R Susanne Löhr - 206
 S - Z Tanja Pechtl - 233

Weitere Informationen:

Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann eine Unterhaltsverpflichtung nicht in eigener rechtlicher Verantwortung übernehmen. Er bedarf hierzu der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Urkundsperson prüft bei der Vornahme der öffentlichen Beurkundung nicht, ob der vom Verpflichtungswilligen zugestandene Unterhalt angemessen ist.

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass

Entstehende Kosten:

Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
  • Vollzeitpflege

    Pflegeeltern

  • Kindertagespflege

    Kindertagespflege

  • Familienwegweiser

    Familienwegweiser

  • Familienbildung

    Familienbildung

  • Bildung und Integration

    Bildung und Integration

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